Nun ist es also soweit: Er hat sie gefragt und sie hat JA gesagt! Fehlt also nur noch der Termin und das Brautkleid – oder? Na ja, ganz so unkompliziert ist es leider nicht. Natürlich soll man sich freuen auf den großen Tag und auch die Vorbereitungen können viel Spaß machen. Aber egal, ob man sich entschlossen hat, eine große Feier mit kirchlicher Trauung und vielen Gästen abzuhalten oder „nur“ die standesamtliche Zeremonie zu wählen und in kleinem Kreise Hochzeit zu feiern: Die Termine und Formalitäten sollte man sobald wie möglich klären und erledigen, damit man ohne Stress auf die Heirat zugehen kann.
Sicher ist sicher: Den standesamtlichen Termin rechtzeitig klar machen
In kleinen Ortschaften und Gegenden mit geringer Bevölkerungsdichte sind Hochzeiten vielleicht nicht an der Tagesordnung und die zuständigen Standesämter sind mit Trauterminen nicht ausgebucht. Aber in Großstädten ist es ratsam, rechtzeitig den Termin festzumachen und das entsprechende Amt zu kontaktieren, wie zum Beispiel das Standesamt Dresden oder München, um auch am gewünschten Tag heiraten zu können. Vor allem besondere Tage im Jahr mit Schnapszahlen im Datum sind begehrt bei Brautpaaren. Zu beachten ist auch, dass nicht jedes Standesamt die Trauung zu allen Tageszeiten anbietet. Wer also beispielsweise wegen der weiten Anreise der Trauzeugen oder Verwandten einen Freitag Nachmittag auserkoren hat, muss vielleicht ernüchtert feststellen, dass dieser Termin nicht zur Verfügung steht. Es gilt also, rechtzeitig und vor weiterer detaillierter Planung der Hochzeitsfeier den Kontakt mit dem zuständigen Standesamt zu suchen.
Bei binationalen Ehen rechtzeitig Zeugnisse besorgen
Im frühen Vorfeld sollten auch unbedingt eventuelle rechtliche Hürden geklärt werden. Liegen beispielsweise unterschiedliche Staatsangehörigkeiten vor, so muss eventuell ein Ehefähigkeitszeugnis oder ein anderes Dokument des Heimatlandes ausgestellt werden, dass die Zulässigkeit der Eheschließung bestätigt. Bei Bürgern aus Nicht-EU-Ländern werden geplante binationale Eheschließungen ganz besonders geprüft, um eventuelle Erschleichungen von Aufenthaltsgenehmigungen auszuschließen. Beim Anmelden der Trauung auf dem zuständigen Standesamt, das Sie unter www.standesamt.com ermitteln können, kann man sich über etwaige noch nötige Schritte beraten lassen.
Auch vor der kirchlichen Trauung liegen manchmal formale Hürden
Ist der Termin beim Standesamt geklärt, so folgt bei Paaren, die für ihren gemeinsamen Lebensweg auch den kirchlichen Segen erbitten möchten, sobald wie möglich die Kontaktaufnahme zum Pfarrer. Nicht immer heiratet man in der Wohnortgemeinde, sondern wählt vielleicht die Kirche im ursprünglichen Heimatort von Braut oder Bräutigam. Dorthin sollte man sich auch wegen des Anmeldens der Trauung wenden. Das Kirchenbüro dort wird dann die nötigen Schritte in Gang setzen und Ihnen erklären, welche Unterlagen Sie eventuell von der Wohnortgemeinde beibringen müssen. Vor allem konfessionsübergreifende Eheschließungen bedürfen besonderer Aufmerksamkeit: Soll die Trauung dann evangelisch, katholisch oder ökumenisch erfolgen? Auch wenn einer der zukünftigen Ehepartner bereits einmal kirchlich verheiratet war und geschieden ist, kann das Einholen eines Dispens nötig sein. Wenn auch in dieser Hinsicht die nötigen Formalitäten geklärt sind und der Pfarrer den Trautermin im Kalender stehen hat, dann können Sie aufatmen und (etwas) stressfreier zur weiteren Planung der Hochzeit schreiten.